Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 13.03.2012 (Veräußerung von Anteilen und die Umsatzsteuer)



Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 13.03.2012
Aktenzeichen: I FSK 817/11
Entscheidungstenor: Die Veräußerung eines Miteigentumsanteils an einer Sache, welche als eine Form des einem Anteilseigner zustehenden Verfügungsrechts über einen Anteil anzusehen ist, ist als eine Kategorie der Warenverkaufs zu bewerten, für welche die Umsatzsteuer zu entrichten ist.

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