Fehlender Erwerb der Staatsangehörigkeit aufgrund geheimer Unterlagen



Das Oberste Verwaltungsgericht hob die Entscheidung der unteren Instanz sowie des Innenministers auf, mit der einem weißrussischen Studenten der Erwerb der polnischen Staatsangehörigkeit versagt wurde.

Der weißrussische Student bemühte sich um den Erwerb der polnischen Staatsangehörigkeit. Dem Antrag wurde nicht entsprochen, da der polnische Geheimdienst in einer Stellungnahme feststellte, dass der Antragsteller eine Gefahr für die polnische Sicherheit darstellt. Eine Einsicht in die Unterlagen wurden ihm verwehrt, so dass er die genauen Gründe für die Absage nicht kannte.

Die Entscheidungen wurden aufgrund der fehlenden Zuständigkeit der Organe aufgehoben. Zugleich wirkte die Helsinki-Stiftung für Menschenrechte am Verfahren mit und weist auf die Probleme hin, welche sich hier ergeben, wenn geheime Unterlagen zum Einsatz kommen, diese nicht eingesehen werden können und sie zugleich einen effektiven Schutz der Rechte des Mandanten unmöglich machen.

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