Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 24.01.2012 (Steuerfestsetzung beim Immobilienveräußerung, Vermutung und familiäre Beziehungen)



Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 24.01.2012
Aktenzeichen: II FSK 1284/11
Entscheidungstenor: Für die Feststellung durch ein Steuerorgan, dass der Veräußerungspreis einer Immobilie maßgeblich von dem Marktwert abweicht, reicht es nicht aus, dass sich das Organ auf eine Vermutung beruft, dass der Veräußerungspreis von dem Marktwert stets abweichen wird, wenn zwischen dem Erwerber und dem Veräußerer familiäre Beziehungen bestehen.

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