Zuwendungen unter Lebenspartnern



Das von den Lebenspartner allgemein zu Investitionenszwecken zur Verfügung gestellte Geld ist steuerrechtlich als Schenkung zu qualifizieren, mit der Folg, dass hier eine Schenkungssteuer abzuführen ist, so dass . Anders jedoch dann, wenn von dem Geld die täglichen Bedürfnisse bezahlt werden. Oberste Verwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 11. März 2016, AZ: II FSK 102/14 sowie II FSK 1682/14.

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