Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 23.02.2012 (Steuer und Erbrecht: Zahlungspflicht erst nach Beschlussfassung)



Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 23.02.2012
Aktenzeichen: II FSK 1653-1655/10
Entscheidungstenor: Ein Erbe des Steuerzahlers ist nicht vor entsprechender Beschlussfassung der Steuerbehörde dazu verpflichtet, die Steuerschuld des Verstorbenen zu begleichen. Begleicht der Erbe vor Beschlussfassung freiwillig die ausstehende Steuer, so vermindert diese Zahlung nicht die Höhe der Erbschaftssteuer.

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