Bewertung bei Anträgen auf Prozesskostenhilfe



Das Oberste Gericht hat in seinem Beschluss (AZ: I CZ 7/15) darauf hingewiesen, dass für die Bewilligung der staatlichen Unterstützung in Form der Prozesskostenhilfe die finanzielle Situation zum Zeitpunkt der Antragstellung entscheidend ist. Das Gericht prüft nach Eingang des Antrages, ob die Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe vorliegen. Falls die Prozesskostenhilfe bewilligt wird, übernimmt der Staat die Gerichtsgebühren und die Anwaltskosten. Dabei handelt es sich um die aktuelle finanzielle Situation des Antragsstellers, die nachzuweisen ist. Die bereits ergangenen gerichtlichen Entscheidungen betreffend die Prozesskostenhilfe sind für den neuen Antrag nicht relevant.

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