Urteil des Obersten Gerichts vom 19.01.2012 (Geld im notariellen Depot)



Urteil des Obersten Gerichts vom 19.01.2012
Aktenzeichen: IV CSK 341/11
Entscheidungstenor: Fertigt ein Notar ein Protokoll darüber an, dass Geld als Absicherung einer Transaktion bei ihm deponiert wurde, so ist für die Feststellung des Zeitpunkts, wann das Geld deponiert wurde, nicht das Protokolldatum, sondern das Datum der tatschlichen Übergabe des Geldes an den Notar maßgebend. 

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