Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 06.12.2011 (Umsatzsteuer und Vereinigungen)



Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 06.12.2011
Aktenzeichen: I FSK 1591/10
Entscheidungstenor: Das Handeln einer Vereinigung, welche gegen Zahlungen von Sponsoren für ein konkretes Produkt wirbt, ist als eine Werbehandlung zu verstehen, für die eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer ausgestellt werden kann.

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