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Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 06.12.2011 (Umsatzsteuer und Vereinigungen)
Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 06.12.2011 Aktenzeichen: I FSK 1591/10 Entscheidungstenor: Das Handeln einer Vereinigung, welche gegen Zahlungen von Sponsoren für ein konkretes Produkt wirbt, ist als eine Werbehandlung zu verstehen, für die eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer ausgestellt werden kann.