Wenn Sie als Zeugin bzw. als Zeuge zu einer Gerichtsverhandlung kommen, so ersetzt Ihnen das Gericht die Ihnen notwendig entstandenen Kosten (rationelle und zweckmäßige) Ihrer An- und Abreise – so Krakauer Appellationsgericht in seinem Beschluss. In dem Fall hat das Gericht die Aufgabe, darüber zu urteilen, ob die Entschädigung bezahlt wird (Fahrkostenersatz oder sonstige Aufwendungen) und in welchem Umfang.