Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 08.12.2011 (Erteilung einer Baugenehmigung und Verzugsentschädigung)
Aktenzeichen: II OSK 1765/10 Entscheidungstenor: Soll eine Baugenehmigung erteilt werden und hält die Behörde die vorgesehene Frist nicht ein, so kann keine Verzugsentschädigung verlangt werden, wenn für die Verzögerung die Behörde nicht verantwortlich ist.