Urteil des Obersten Gerichts vom 03.08.2011 Aktenzeichen: I UK 8/11Entscheidungstenor: Ein Gesellschafter, welcher Inhaber von 99 % der Gesellschaftsanteile ist, kann selbst keinen Arbeitsvertrag mit seiner Gesellschaft abschließen.Kanzlei für polnisches Recht * http://www.polnisches-recht.eu *Rechtsberatung*Gutachten*Unternehmensbetreuung*Übersetzungen *Infoportal*ebooks*Rechtsprechungsreport*Wirtschaftsberatung*Rechtschronik*