Wenn Verlobte ein Grundstück erwerb



Nach einer zweijährigen Beziehung plante ein Paar eine Heirat. Die Verlobten erwarben ein Grundstück, um später darauf ein Haus zu bauen. Den Kaufpreis bezahlte allein die Frau, beide wurden jedoch Miteigentümer. Zur Eheschließung kam es jedoch nicht, die Frau verlangte die Aufhebung des Miteigentums. Ausgleichszahlungen oder Mitbeteiligung des Partners an der Vermögensmehrung  verneinte sie. Das polnische Oberste Gericht entschied in diesem Fall, dass die Aufhebung des Miteigentums gerechtfertigt ist. Über sonstige Ansprüche urteilte das Gericht dagegen nicht, da sie nicht der Gegenstand des konkreten Verfahrens waren.

AZ: IV CSK 474/13

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