Versetzung eines Arbeitnehmers stellt grundsätzlich kein Mobbing dar



Wird ein Arbeitnehmer an einen anderen Arbeitsplatz, im gegenseitigen Einvernehmen, versetzt und werden ihm neue Aufgaben anvertraut, so stellt dieser Wechsel kein Mobbing dar, so das Oberste Gericht.

AZ: I PK 165/13

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