Vorstandsmitglied und seine Vertretungsbefugnis



Folgt aus dem Gesellschaftsvertrag einer polnischen GmbH, dass ein Vorstandsmitglied die Gesellschaft nur zusammen mit einem weiteren Vorstandmitglied vertreten darf, so folgt daraus nicht, dass er nicht vom Vorstand dazu bevollmächtigt werden kann, die Gesellschaft bei der Vornahme bestimmter Handlungen allein zu vertreten, so das Oberste Gericht in einer Entscheidung vom 24.04.2014.

AZ: III CZP 17/14

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