Vaterschaftsanfechtung aufgrund einer liebevollen E-Mail



Die Vaterschaftsanfechtung allein auf liebevolle E-Mails zu stützen, welche die Mutter des Kindes an einen anderen Mann gesendet hatte und in denen sie sich darüber beklagte, wie allein sie sei, ist nicht zulässig, so das Oberste Gericht in seiner Entscheidung vom 13.02.2014. Allein diese E-Mails legen nicht die Vermutung nahe, dass das Kind nicht von dem inzwischen geschiedenen Ehemann der Frau stammt.

AZ: V CSK 151/13

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