Hunde auf Spielplätzen



Ein städtischer Rat darf selbst keinen Beschluss fassen, in dem festgelegt wird, dass es verboten ist, Hunde auf öffentlichen Spielplätzen auszuführen, so das Posener Wojewodschaftsappellationsgericht in seiner Entscheidung vom 16.11.2011. Ein solcher Beschluss ist aufgrund der fehlenden Zuständigkeit des Rates nichtig. 

AZ: IV SA/Po 672/11

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