Urteil des Obersten Gerichts vom 18.11.2011


Aktenzeichen: I UK 140/11
Entscheidungstenor: Stürzt ein Beschäftigter während einer morgendlichen Toilette in einem Hotelzimmer und verletzt er sich dabei, so handelt es sich hier um keinen Arbeitsunfall, auch wenn der Verletzte ein Reisegruppenbegleiter ist, der sich in dem Hotel um eine Reisegruppe kümmerte.

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