Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 29.11.2011


Aktenzeichen: II OSK 1989/11

Entscheidungstenor: Eine Exhumierung kommt dann in Frage, wenn alle dem Verstorbenen nahestehenden Personen damit einverstanden sind. Können sich diese Personen nicht darüber einigen, so wird der Streit vor einem ordentlichen Gericht in einem Zivilprozess entschieden.

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