Wildfischerei wird doppelt bestraft



Das Allensteiner Gericht (poln. Olsztyn) befasste sich kürzlich in zweiter Instanz mit der Frage, wie die Wildfischerei zu bewerten sei und stellte fest, dass die Täter in doppelter Hinsicht ihre Tat zu verantworten haben: zum einen als illegalen Fischfang, der gem. dem Gesetz über die Binnenfischerei unter Strafe gestellt ist, und zum anderen als Diebstahl, da die Fische immer jemanden anderen gehören. Eine kumulative Bestrafung sei in diesem Fall gerechtfertigt, so das Gericht.

AZ:  VII Ka 509/13

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