Netz von technologischen Leitungen im Steuerrecht



Ein Unternehmer muss nicht die technologischen Leitungen, welche innerhalb des Gebäudes verlaufen, separat besteuern. Das Oberste Verwaltungsgericht hat ein Urteil gefällt, welches diesen Unternehmern entgegen kommt, da es sie in dieser Hinsicht bei der Berechnung der Grundsteuer begünstigt. Das Gericht stellte in dem Urteil klar, dass ein Netz von technologischen Leitungen innerhalb eines Gebäudes auf die gleiche Art und Weise wie das Gebäude selbst - nach Größe und nicht nach dem Wert - zu besteuern ist.

AZ: II FSK 2498/11

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