Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 22.12.2011
Aktenzeichen: II FSK 1327/10 Entscheidungstenor: Die Zustellung einer Steuerfestsetzungsentscheidung dem Bevollmächtigten des Steuerpflichtigen ist auch dann wirksam, wenn es der Bevollmächtigte versäumte, die Abschrift der Vollmachturkunde der Akte beizufügen.