Trunkenheit am Steuer – auch Beifahrer für den Schaden mitverantwortlich



Stimmt der Beifahrer einer Fahrt mit einem angetrunkenen Fahrer in einem Auto zu, so trägt er eine Mitschuld an den möglichen Folgen einer solchen Fahrt. Stirbt der Beifahrer an den Folgen eines Unfalls, so ist seine Mitschuld bei der Berechnung einer Entschädigungssumme für die Familie des Verunglückten zu berücksichtigen.

Urteil des Appellationsgerichts in Lublin vom 29.09.2016
AZ: I ACa 167/16

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