Die Kanzlei für polnisches Recht Dr. Hartwich erteilt Gerichten und Behörden Gutachten und Auskünfte über Fragen aus dem Bereich des gesamten polnischen Rechts. Unser Angebot richtet sich nicht nur an deutsche, sondern auch an österreichische und Schweizer öffentliche Stellen. Gerne erstellen wir Rechtsgutachten auch im Auftrag von Wirtschaftsunternehmen und Privatpersonen.
Die Kanzlei für polnisches Recht Dr. Hartwich arbeitet eng mit polnischen Juristen zusammen, welche ausgewiesene Spezialisten auf dem jeweiligen Gebiet des polnischen Rechts sind. Dies macht es uns möglich, die Rahmen unserer Gutachtentätigkeit sehr weit zu fassen und auf alle Ihre das polnische Recht betreffende Fragen und Wünsche einzugehen.Â
Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen zu den Rechtsgutachten und zu den damit zusammenhängenden Kosten. Die Vereinbarung von Pauschalvergütungen und Preisobergrenzen ist möglich. Zögern Sie bitte nicht, uns diesbezüglich zu kontaktieren.