Änderung des Gesetzes über den Bankengarantiefonds



Das Gesetz vom 26.07.2013 über die Änderung des Gesetzes über den Bankengarantiefonds und einiger anderer Gesetze (Polnisches Gesetzblatt aus dem Jahr 2013 Pos. 1012) sieht die Entstehung eines speziellen Stabilisierungsfonds vor, der eine zusätzliche Finanzquelle eventueller Tätigkeiten des Fiskus zur Stabilitätserhaltung des Banksektors bilden soll. Der neue Fonds wird mit dem Teil der Jahresgebühr subventioniert, die von Banken durch den Bankengarantiefonds zu erheben ist. Die Einrichtung des neuen Stabilisierungsfonds soll vor allem das Vertrauen der KMU und der Haushalte in den Banksektor erhöhen. Das Gesetz wurde am 3.09.2013 veröffentlicht und wird am 4.10.2013 in Kraft treten.

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