Seit 1. September 2013 niedrigere Kindergartengebühren



Am 1. September 2013 trat das Gesetz vom 13. Juni 2013 über die Änderung des Gesetzes über das Bildungswesen und einiger anderer Gesetze in Kraft (Polnisches Gesetzblatt aus dem Jahr 2013 Pos. 827). Das Gesetz bestimmt, dass jede zusätzliche Stunde im Kindergarten (welche die 5 gesetzlich festgelegten freien Stunden überschreitet) nicht mehr als 1 PLN kosten soll. Darüber hinaus bestimmt das Gesetz, dass ab dem 1. September 2015 den vierjährigen Kindern und ab dem 1. September 2017 dreijährigen Kindern ein Kindergartenplatz sicher sein wird. Für die Umsetzung dieser für Polen ehrgeizigen Pläne sollen die Kommunalverwaltungen sorgen, welche auf Zuschüsse aus dem Staatshaushalt hoffen dürfen.

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