Das Gesetz vom 24.05.2013 zur Änderung des Gesetzes über die Grundbücher und die Hypothek



Veröffentlicht: Dz.U. 2013 Pos. 830

Das Änderungsgesetz fügt dem Art. 76 die Absätze 1(1) bis 1(4) hinzu und betrifft die Erweiterung der Regulierung der Gesamthypothek. Das Gesetz tritt mit Ablauf von 14 Tagen nach der Veröffentlichung (23.07.) in Kraft – d.h. am 7.08.

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