Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Fahrzeugfahrer und einiger anderer Gesetze



Veröffentlicht:Polnisches Gesetzblatt Dz.U. 2013 Pos. 700

Am 20.07. ist das o.g. Gesetz in Kraft getreten. Die wichtigste praktische Änderung ist, dass in Polen ein ausländischer (von außerhalb der EU) Führerschein auch dann anerkannt wird, wenn Polen mit dem austellenden Staat einen bilateralen Anerkennungsvertrag abschließt, wie z.B. mit der Türkei.

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