Das Gesetz vom 5.04.2013 zur Änderung des Gesetzes über Straßenverkehr und Gesetzes über Arbeitszeit der Fahrer



Veröffentlicht: Dz.U. 2013 Pos. 567

Der Art. 1 Pkt. 38 Buchstabe a, Pkt. 39, Pkt. 50 Buchstabe c und Pkt. 52 Buchstabe e ist am 16.07. in Kraft getreten, damit müssen die selbständigen Fahrer nach 6 Stunden hinter dem Steuer eine 30-minütige Pause einlegen. Die wöchentliche Arbeitszeitnorm von durchschnittlich 48 Stunden ist auch zu beachten; die Arbeitszeit muss erfasst werden. Die Inspektion für Straßenverkehr kann die Einhaltung der Vorschriften kontrollieren. Die Übertretung der Arbeitszeit kann mit einer Geldstrafe von bis 500 PLN geahndet werden, Nichterfassung der Arbeitszeit – bis zu 1.000 PLN.

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