Gesetz vom 10. Mai 2013 zur Änderung des Gesetzes über Betreuung der Kinder im Alter bis zu 3 Jahren und einiger anderen Gesetze



Veröffentlicht: Dz.U. 2013, Pos. 747

Die Änderungen betreffen die Formalitäten, die mit der Gründung und Führung der Krippen und Kinderklubs verbunden sind. Geändert wurden auch einige Verwaltungsaufgaben der staatlichen Behörden, die für diesen Bereich zuständig sind (der für Familienangelegenheiten zuständige Minister, Stadtpräsident/Bürgermeister/Gemeindevorsteher). Das Gesetz vereinfacht die organisatorischen Angelegenheiten der Krippen u.ä. und führt die finanziell günstigeren Vorschriften über Anstellung eines Kinderbetreuers ein.

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