Gesetzentwurf des Ministerrats zur Änderung des Vergaberechts der öffentlichen Hand



Die Regierung will die Betragshöhe erhöhen, ab der das Vergaberecht anzuwenden ist. Derzeit liegt die Mindesthöhe bei 14.000 Euro, die Regierung will sie jedoch auf 30.000 Euro anheben. Die Sonderregelungen sollen auch auf wissenschaftlichen und künstlerischen Einrichtungen (wie Universitäten, Forschungsinstitute usw.) ausgedehnt werden, wobei hier die Höhe auf 200.000 Euro angehoben werden soll, um so vor allem die Forscher von übermäßigen Formalitäten zu befreien, damit sie sich ihren wissenschaftlichen Kompetenzen widmen können.

Kanzlei für polnisches Recht * http://www.polnisches-recht.eu
*Rechtsberatung*Gutachten*Unternehmensbetreuung*Übersetzungen*Ratgeber*Musterverträge *Infoportal*ebooks*Rechtsprechungsreport*Wirtschaftsberatung*Rechtschronik*Wörterbuch