Das Gesetz vom 10.05.2013 zur Änderung des Presserechts (Veröffentlichung)


Am 10.05.2013 hat das Parlament das Gesetz zur Änderung des Presserechts verabschiedet. Das Gesetz wurde am 4.07.2013 veröffentlicht. Das Gesetz tritt mit dem Ablauf der 14 Tagen nach der Veröffentlichung in Kraft.

Gesetzblatt: 2013 Pos. 771

Betrifft: Das Gesetz betrifft den Art.45, der kraft dieses Gesetzes lautet: „Wer eine Tageszeitung oder Zeitschrift veröffentlicht, die suspendiert oder nicht registriert wurde, wird mit einer Geldstrafe bestraft.“
Die Tat wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

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