Die Verordnung des Ministers für Kultur und Nationalerbe vom 26.01.2012 über die Art der Führung und die Zurverfügungstellung des Registers kultureller Einrichtungen (Inkrafttreten)



Am 21.05.2012 trat  die Verordnung des Ministers für Kultur und Nationalerbe vom 26.01.2012 über die Art der Führung und die Zurverfügungstellung des Registers kultureller Einrichtungen in Kraft.
Gesetzblatt: 2012 Pos. 189
Die Änderung trat am 21.05.2012 in Kraft.
Betrifft: Die Verordnung bestimmt vor allem den Umfang von Daten, welche das Register kultureller Einrichtungen enthält, die Vorgehensweise bei der Eintragung in das Register und das Muster des Registerbuches.

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