Gesetz vom 02.03.2012 über die Besteuerung der Förderung einiger Bodenschätze (Inkrafttreten)



Am 18.04.2012 trat das Gesetz vom 02.03.2012 über die Besteuerung der Förderung einiger Bodenschätze in Kraft.
Gesetzblatt: 2012 Pos. 362
Die Regelung trat am 18.04.2012 in Kraft.
Betrifft: Das Gesetz führt eine neue Art der Steuer für die Förderung von Kupfer und Silber ein. Von der Steuerpflicht ausgenommen ist die Förderung zu wissenschaftlichen Zwecken, wenn die monatliche Fördermenge das Gewicht von einer Tonne nicht übersteigt. Die Steuerpflicht entsteht am Tag der Herstellung des Erzkonzentrates. Stellt der Steuerpflichtige es nicht selbst her, so entsteht die Steuerpflicht am Tag der Förderung der Bodenschätze.

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