Gesetz vom 09.06.2011 über das Geologie- und Bergbaurecht (Inkrafttreten)



Am 01.01.2012 trat das Gesetz vom 09.06.2011 über das Geologie- und Bergbaurecht in Kraft.
Gesetzblatt: 2011 Nr. 163 Pos. 981
Das Gesetz trat am 01.01.2012 in Kraft.
Betrifft: Das Gesetz regelt die Grundsätze für die Aufnahme, Ausführung und Beendigung einer Tätigkeit im Bereich der Prospektion und der Identifizierung von Mineralablagerungen, der Gewinnung von Bodenschätzen aus den Ablagerungen, der bunkerfreien Lagerung der Substanzen sowie der Abfalllagerung in der Erdoberschicht, darunter auch in den unterirdischen Grubenbauten


Kanzlei für polnisches Recht * http://www.polnisches-recht.eu
*Rechtsberatung*Gutachten*Unternehmensbetreuung*Ãœbersetzungen*Infoportal*ebooks*Rechtsprechungsreport*Wirtschaftsberatung*Rechtschronik*