Gesetz vom 12.05.2011 über den Verbraucherkredit (Inkrafttreten)



Am 18.12.2011 tritt das Gesetz vom 12.05.2011 über den Verbraucherkredit in Kraft.
Gesetzblatt: 2011 Nr. 126 Pos. 715
Das Gesetz tritt am 18.12.2011 in Kraft.
Betrifft: Das Gesetz regelt die Grundsätze beim Abschluss von Verbraucherkreditverträgen, die Informationspflichten des Kreditgebers und des Vermittlers von Kreditgeschäften vor dem Vertragsabschluss, die Pflichten des Verbrauchers, des Kreditgebers und des Vermittlers von Kreditgeschäften, die mit dem Vertragsabschluss zusammenhängen, die Folgen bei Pflichtverletzung durch den Kreditgeber

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