Änderung des Gesetzes über die Oberste Kontrollkammer



Der Staatspräsident hat ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Oberste Kontrollkammer unterschrieben. Dadurch werden die Befugnisse der Beamten der Kontrollkammer eingeschränkt. Die Oberste Kontrollkammer überprüft die Tätigkeit verschiedener Organisationseinheiten. In Polen ist die Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten prinzipiell verboten. Sie ist nur dann erlaubt, wenn eine klare Rechtsgrundlage gegeben ist. Diese gesetzliche Berechtigung hatten bisher auch Beamten der Obersten Kontrollkammer. Nun hat der Präsident ein Gesetz unterschrieben, welches diese Berechtigung wesentlich einschränkt. Sie sind nicht mehr dazu befugt, die besonderen Arten von Daten zu verarbeiten. Dazu zählen insbesondere die politische Meinung, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Informationen über Sexualleben, den genetischen Code oder Süchte.

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