Umsetzung der EU-Geldwäsche-Richtlinie



Die EU-Geldwäsche-Richtlinie wird demnächst in das polnische Recht umgesetzt. Der polnische Justizminister hat einen Vorschlag für die Änderung des Strafgesetzbuches erarbeitet. Demnach werden sowohl Geldwäscherei als auch Terrorismusfinanzierung unter eine schärfere Strafe gesetzt. Zum Beispiel wird für die Finanzierung von terroristischen Vereinigungen eine Freiheitsstrafe von bis zu 12 Jahren vorgesehen.

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