Zügigere Ausbildung zum Richter



Nach der Novellierung des Gesetzes betreffend die Nationale Akademie für Richter und Staatsanwälte (pol. Ustawa o Krajowej Szkole Sądownictwa i Prokuratury) dauert das Rechtsreferendariat bei den Gerichten sowie Staatsanwälten nun 36 Monate (früher 60 Monate beim Gericht und 42 Monate bei den Staatsanwälten). Damit wird die Ausbildung künftiger Richter und Staatsanwälte schneller und praktischer verlaufen. 

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