Immobilienerwerb in Polen

 
Noch heute sehen viele Interessenten von einem GrundstĂŒcks(bzw. Wohnungs-)erwerb ab, da sie in diesem Zusammenhang an Enteignungen, Erwerbsverbote, unĂŒberschaubare Genehmigungserfordernisse, kostspielige und langdauernde Genehmigungsverfahren, Erwerbsumwege ĂŒber Gesellschaften, StrohmĂ€nner, Treuhandlösungen oder aber an unverstĂ€ndliche Rechtslage denken. Sehr zu Unrecht, da bereits 2009 alle BeschrĂ€nkungen fĂŒr AuslĂ€nder im nicht landwirtschaftlichen Bereich beseitigt wurden und die polnischen Immobilien gerade heute in den wirtschaftlich unruhigen Zeiten eine ideale Investitionsanlage in dem unverĂ€ndert wirtschaftlich aufsteigenden Land bieten.

TatsĂ€chlich war vor dem EU-Beitritt Polens der Erwerb von Immobilien zwar nicht unmöglich, jedoch sehr erschwert. Die Wirksamkeit des Erwerbs hing von dem Erhalt einer ministerialen Genehmigung ab. Um diese zu erhalten war die ErfĂŒllung bestimmter, damals noch nicht nĂ€her gesetzlich geregelter, Voraussetzungen erforderlich. Da die ErfĂŒllung dieser Voraussetzungen im „Normalfall“ durch einen deutschen Staatsangehörigen kaum, oder nur mit hohem Aufwand, möglich war, versuchte man in der Praxis das Genehmigungserfordernis umzugehen. Hierzu gab es eine Reihe von LösungsvorschlĂ€gen, darunter etwa die Gesellschafts- oder Treuhandlösung, welche jedoch beide gewisse Risiken mit sich brachten.

Mit dem EU-Beitritt Polens wurden beim Immobilienerwerb fĂŒr die AuslĂ€nder Übergangsfristen vorgesehen. Die praxisrelevantere Schranke fiel bereits im Jahr 2009. Es steht nun allen EU-BĂŒrgern und somit auch den deutschen Erwerbern frei, eine Immobilie, etwa eine Wohnung, ein Familienhaus oder ein BaugrundstĂŒck, zu erwerben. Dabei ist es unbedeutend, wo sich die Immobilie befindet. Auch eine im Grenzgebiet, etwa an der Ostsee, gelegene Wohnung kann genehmigungsfrei erworben werden. Beim Immobilienkauf gelten dann fĂŒr die deutschen Erwerber dieselben GrundsĂ€tze wie fĂŒr die polnischen: es wird lediglich ein Kaufvertrag vor einem Notar beurkundet. Lediglich im Hinblick auf die landwirtschaftlichen GrundstĂŒcke bestehen weiterhin BeschrĂ€nkungen, welche erst im Jahr 2016 beseitigt werden. Aber auch in diesem Bereich sind Lösungen möglich, welche einen Erwerb schon heute möglich machen. Wir beraten Sie gerne.

Bei allen Fragen zum polnischen Immobilienrecht berĂ€t Sie gerne der Kanzleiinhaber Dr. Hartwich, welcher Experte auf diesem Gebiet ist. Er promovierte zum Thema des Immobilienerwerbs durch AuslĂ€nder in Polen, ist Autor von zahlreichen Fachpublikationen zu dieser Problematik und arbeitet seit Jahren mit der polnischen Fachzeitschrift „Nieruchomoƛci“ des Beck-Verlages, welche sich mit dem polnischen Immobilienrecht beschĂ€ftigt, eng zusammen.